BESCHLUSS DER GEMEINDEVERTRETUNG ÜBERGANGEN!

   10. September 2016

Die Gemeindevertretung ist die oberste Instanz einer Gemeinde. Beschlüsse die dort gefasst werden, sind laut Gemeindegesetz umzusetzen. Nicht jedoch in unserer Gemeinde, wie wir immer wieder feststellen müssen.

In aktuellem Fall wurde am 03.03.2016 in der 14. Sitzung der Gemeindevertretung über die Neuanschaffung eines Ersatzfahrzeuges für das bestehende Elektrofahrzeug Mitsubishi i-MiEV beraten. Damals war ein solches Fahrzeug für die Gemeindeverwaltung unverzichtbar.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Antrag – Daniel Bösch (FWZ):
„Das bestehende Elektrofahrzeug Mitsubishi i-MiEV soll für weitere 2 Jahre behalten und bis auf die ausfinanzierte Null-Restrate finanziert werden, damit das Budget eingehalten werden kann.“

Beschlussfassung: 16:8 Stimmen

Doch nur wenige Tage später gab der Bürgermeister gegen den Beschluss der Gemeindevertretung eigenmächtig das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurück.

Erfahren haben wir davon erst, als wir das fehlende Fahrzeug bemerkten und uns danach erkundigten.

Einsparungen für das Gemeindebudget sind zu begrüßen. Wir glauben jedoch, dass damit eine von der Gemeindevertretung abgelehnte Neuanschaffung umgangen wird. Wir werden sehen wie lange die Gemeindeverwaltung ohne ein solches Fahrzeug sein Auskommen finden wird.

Bedenklich, wenn ÖVP-Bürgermeister Tschabrun Beschlüsse der Gemeindevertretung vorsätzlich missachtet und eigenmächtig entgegen diese handelt.

Ein Fall für die Aufsichtsbehörde!

 

Protokoll der 14. Gemeindevertretungssitzung