GEWICHTSBESCHRÄNKUNG 26t

   15. August 2020

Kürzlich wurde von der Gemeindevertretung mit 12:9 Stimmen eine Gewichtsbeschränkung von 26 Tonnen auf der Bergstraße in Muntlix und der Furxstraße ab Suldis beschlossen. In besonderen Fällen werden Ausnahmeregelungen durch den Gemeindevorstand vergeben.

Wieso war diese notwendig und wurde von uns vorangetrieben?

Vorab muss man wissen, dass die Ortsteile Batschuns, Furx und auch die Gemeinde Laterns nur über 3 Straßen erreicht werden können.
1. L51 – Laternserstraße mit einer Gewichtsbeschränkung von 26t
2. Dalibiesstraße mit einer Gewichtsbeschränkung von 3,5t
3. Bergstraße in Muntlix – ab 09.07.2020 mit einer Gewichtsbeschränkung von 26t

Bekannt ist, dass größere Bauvorhaben und eine Straßensanierung der L51 in den nächsten Jahren stattfinden werden. Wäre diese Tonnagebeschränkung an der Bergstraße nicht verordnet worden, hätte der Schwerlastverkehr nur über diese Straße erfolgen können.

Diese wiederum ist nur über die Kirchstraße in Batschuns und über die Hauptstraße in Muntlix erreichbar, da die Engelbrücke ebenfalls seit Jahren einer Gewichtsbeschränkung von 16t unterliegt. Somit wäre der gesamte Schwerlastverkehr durch die jeweiligen Ortsgebiete geleitet worden!

Die kürzlich um über 2 Mio. Euro sanierte Furxstraße wurde als Güterweg ausgeführt und ist somit nicht für eine höhere Tonnage ausgelegt, da dies zu Straßenschäden führen würde.

Dies kann nicht im Interesse der Bevölkerung von Zwischenwasser und vor allem nicht nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein. Gerade auch wenn man bedenkt, dass sämtliche der genannten Straßen über keine ausreichenden Schutzwege verfügen.

Die Verordnung zum nachlesen.